Stufenplan für Führerscheintausch


Obwohl es den EU-Führerschein bereits seit fast 30 Jahren gibt, haben viele Autofahrer nach wie vor den roten oder sogar grauen "Lappen" dabei. Aber: Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Doch damit bei den Behörden keine Antragsflut für die neuen Führerscheine eingeht oder die Warteräume auf den Ämtern überquellen, gibt es die Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung. Darin regelt ein ab sofort gültiger Stufenplan die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Ausschlaggebend für die Gültigkeit des Pkw-Führerscheins sind demnach die Geburtsjahre der Führerscheininhaber oder das Ausstellungsdatum des Dokuments.


Fristen: Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw-Führerscheine sind - egal, ob es sich um den grauen oder rosafarbenen Lappen handelt oder bereits um einen Kartenführerschein - nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der 19. Januar 2033 ist der letzte Stichtag für den Umtausch - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr, greift die Umtauschpflicht schon vorher.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033


Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang - danach müssen sie erneuert werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist dafür aber nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. In Deutschland wird bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, der muss keine schwerwiegenden Folgen befürchten. Neben einem Verwarnungsgeld gibt es lediglich die Aufforderung, sich um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.
Ist auch der Motorradführerschein (Klasse A) befristet?
Der Motorradführerschein (Klasse A) gilt bislang unbefristet, zukünftig muss aber auch er, wie der Pkw-Führerschein, spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht nötig. Für den Motorradführerschein gilt die gleiche Tauschfrist wie beim Pkw-Führerschein.
Was gilt für den Lkw-Führerschein (Klasse C)?
Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig, danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden. C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (bis zum 31. Dezember 1998) umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen.


Die Führerscheine für die schweren Lkw der Klassen C und CE sind ebenfalls nur fünf Jahre Gültig, und müssen dann - unter Vorlage eines ärztlichen Attests und eines Sehtests - verlängert werden. Wer einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, hat die Führerscheinklassen bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung inne und muss erst dann alle fünf Jahre verlängern. Wurde die Klasse CE auf Basis eines alten Klasse-3-Führerscheins erteilt, wird zusätzlich die Schlüsselnummer 79 ("CE 79") eingetragen. Auch dann sind nach dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten und Sehtest fällig.
Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung, anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen: Hier macht die Justiz nämlich keine Unterscheidung, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall wird sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig. Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen - er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.


Wie lange gilt der Busführerschein (Klasse D)?
Für Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE gelten die gleichen Fristen wie für Lkw. Das heißt, nach fünf Jahren muss der Führerschein erneuert werden. Busfahrer müssen neben dem Passbild und einem augenärztlichen Gutachten auch eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen und einen erfolgreich absolvierten Funktions- und Leistungstest nachweisen. Auch hier droht im Falle einer versäumten Verlängerung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Warum der neue Führerschein?
Viele Führerscheinbesitzer haben ihren Führerschein bereits seit einigen Jahrzehnten. Zu erkennen sind die Personen auf dem Foto - Jahrzehnte nach der Aufnahme - oft nicht mehr. Das, und die Forderung nach einem möglichst aktuellen Fälschungsschutz, haben die Europäische Union dazu veranlasst, einheitliche EU-Führerscheine auszugeben und vereinfachte Regelungen zur Geltungsdauer zu erlassen. Seit 2013 wird diese Vorschrift auch in Deutschland umgesetzt - und die Tage des lebenslang gültigen Führerscheins sind gezählt.

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